Laizismus für Deutschland Kommentar

10:56 am 12. November 2009 , , , ,

(via 11k2)

Eine neue Online-Petition fordert die konsequentere Trennung von Kirche und Staat:

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass im Grundgesetz eine striktere und konsequentere Trennung von Kirche und Staat, also der Laizismus verankert wird.

Die Petition läuft noch bis 15. Dezember. Zeichne mit!

Andererseits:

Die Idee der Petition in allen Ehren, aber ich für meinen Teil erwarte nicht allzu viel – zumal unter einen schwarz-gelben Regierung. Auch nicht jetzt, wo doch das Kruzifix-Urteil des Europäischen Gerichtshofes noch recht frisch ist und einigermaßen für Eindeutigkeit gesorgt hat.

Vielleicht spricht da aber auch die Erfahrung als Baden-Württemberger aus mir – immerhin muss man hier, wenn man Lehrer an einer öffentlichen Schule werden will, immerhin heisst es in unserer Landesverfassung:

Artikel 12
(1) Die Jugend ist in Ehrfurcht vor Gott, im Geiste der christlichen Nächstenliebe, zur Brüderlichkeit aller Menschen und zur Friedensliebe, in der Liebe zu Volk und Heimat, zu sittlicher und politischer Verantwortlichkeit, zu beruflicher und sozialer Bewährung und zu freiheitlicher demokratischer Gesinnung zu erziehen.

Gerade hier, im nicht gerade unwichtigen Bereich der Erziehung, besteht nach wie vor eine dermaßen widerliche Verflechtung von Kirche und Staat – völlig ungeachtet des Grundgesetzes, des Kruzifix-Urteils und Petitionen.

Selbst wenn man argumentativ kleinere Kuchen backen wollte und diesen Passus der Landesverfassung Kurz mit dem Landesbeamtengesetz vergleicht, fällt auf, dass sich die Landesverfassung und das Landesbeamtengesetz eher widersprechen, als dass sie Klarheit schaffen – ein Auszug aus dem Landesbeamtengesetz:

§ 71 Diensteid
(1) Der Beamte hat folgenden Diensteid zu leisten: “Ich schwöre, dass ich mein Amt nach bestem Wissen und Können führen, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, die Landesverfassung und das Recht achten und verteidigen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe”.
(2) Der Eid kann auch ohne die Worte “So wahr mir Gott helfe” geleistet werden.

Wenn das Gebot der Religionsfreiheit laut Artikel 4 des Grundgesetzes gültig ist – wovon ich optimistischerwiese mal ausgehe – und daraus die neutralität offentlicher Stellen und Behörden abgeleitet wird, müsste es doch eigentlich verboten sein, dass im Diensteid Gott überhaupt genannt werden darf und dass in einer Landesverfassung schon ein geradezu missionarischer Auftrag festgehalten wird. Immerhin wird der Diensteid – ob mit Erwähnung von Gott oder ohne – auf die Landesverfassung abgelegt. Was nutzt es also, im Diensteid Gott aussen vor zu lassen, wenn man einen Eid ablegt, zu missionieren?

Vielleicht sollten wir – anstelle der wahrscheinlich ohnehin wirkungslosen Petition – einfach den Europäischen Gerichtshof anrufen?

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