Auf netzrecht.org wird in einer Umfrage erhoben, ob – so die Fragestellung – der Staat verbotene Inhalte im Netz sperren können soll. Anlaß ist das Interview des Hamburger Abendblattes mit Ursula von der Leyen bzw. ihre Aussage
Doch wir werden weiter Diskussionen führen, wie wir Meinungsfreiheit, Demokratie und Menschenwürde im Internet im richtigen Maß erhalten. Sonst droht das großartige Internet ein rechtsfreier Chaosraum zu werden, in dem man hemmungslos mobben, beleidigen und betrügen kann.
Klar, dieses Interview hat wiedereinmal für Aufregung und Wut gesorgt, und zu vielen Statements á la “ich habs ja gesagt. Aber dennoch: Die Frage “Sollte der Staat verbotene Inhalte im Netz sperren können?” ist doch etwas zu suggestiv, oder? Natürlich sollte der Staat bzw. vielmehr die dafür vorhandenen Organe gegen gesetzeswidrige Inhalte vorgehen. Aber vorgehen ist keinesfalls gleichbedeutend mit sperren, umgekehrt schon gar nicht.
Also bleibts dabei: Sperren? Nein, danke. Löschen statt sperren.
Und: Sperren können tut der Staat (bzw. wiederum die entsprechenden Organe) schon längst, wie es auch schon öfters passiert ist, z.B. aufgrund einstweiliger Verfügungen. Dass der Staat das kann, ist also nichts Neues. Die Sinnhaftigkeit der Sperren bleibt aber weiterhin auf der Strecke, wie der Fall Lutz Heilmann vs. Wikipedia gezeigt hat – dank dem Streisand-Effekt. Dass ein solcher Effekt (der z.B. innerhalb der entsprechenden “Szene” auftreten könnte) für gesperrte Seiten alles andere als wünschenswert ist, steht wohl außer Frage.
naturgetr.eu









