Wie in meiner begrifflichen Kritik an der Kulturflatrate gesagt, hat die so genannte Kulturflatrate nicht wirklich etwas mit Kultur zu tun. Sie hat etwas mit digitalen Medien (bzw. digital vorliegende Medienprodukte) zu tun und will für diese ein Flatrate-Bezahlmodell sein. Und darauf beschränkt sich das Konzept “Kulturflatrate” schließlich: auf digital vorliegende Werke unterschiedlicher Gattungen (Video, Text, Musik). Das Hauptmerkmal liegt dabei also der Umstand, dass etwas digital vorliegt. Ob es nun zu Kunst, Kultur oder sonstwohin gehört. Also meint die Flatrate ausschließlich digitale (und daher in der Regel auch mediale) Inhalte.
Die Flatrate ist ergo nichts anderes als “nur” ein anderes Bezahlmodell, das nebenbei bemerkt einen hohen Aufwand an Verwaltung (GEZ-ähnliche Strukturen…) und Datenschutzfragwürdigkeiten mit sich bringen würde. Es ändert sich also nichts an der Einstellung oder dem Zugang zu künstlerischen, kulturellen und/oder medialen Gütern – sondern es wird einfach anders abgerechnet.
Andere kulturelle Güter (immateriell oder materiell, d.h. Objektivationen) werden von diesem Bezahlmodell nicht auch nur annähernd mit einbezogen – wie auch; das wäre als technische Lösung nicht nur nicht machtbar, sondern schlichtweg unsinnig.
Fritz Effenberger schreibt in seinem Artikel “Kulturflatrate, ein Missverständnis” bei Telepolis
Um den im oben angesprochenen Kulturflatrate-Konvent und anderswo viel beschworenen gordischen Knoten zu lösen, ist es einzig und allein nötig, das Urheberrecht in seiner ursprünglichen Form zu beachten
Das sehe ich (abgesehen von der schlichtweg falschen Benennung einer Medienflatrate oder Pauschalabgabe auf digitale Medien als Kulturflatrate) recht ähnlich: Mir ist nach wie vor nicht im geringsten klar, warum der Gesetzgeber sich dazu aufgefordert sehen soll, die bestehenden Urheberrechtsbestimmungen zu ändern, d.h. ich halte es schlichtweg für Unsinn, neue Gesetze (bzw. die Abänderung der bisherigen) zu fordern.
Alternative Bezahl- und Vergütungsmodelle sind auch ohne Gesetzesänderungen denkbar, gerade in unserem heutigen digitalen Zeitalter. So bräuchten Künstler keine großen Verlage, Musiklabels und weiss der Teufel welche Institutionen und Konzerne, um seine Werke – gegen Geld oder kostenlos – an den Konsumenten zu bringen. Ein Beispiel ist sicher das Musikportal Jamendo, das Musik anbietet, die für den privaten Gebrauch kostenfrei ist, für kommerzielle Zwecke allerdings eine kostenpflichtige Lizensierung verlangt.
Alles in allem sind also unsere Gesetze absolut ausreichend; Vielmehr sind die Künstler gefragt wenn es darum geht, innerhalb dieser gesetzlichen Rahmenbedingungen auf alternative Lizenzmodelle wie zum Beispiel die CC-Lizenz by-nc-sa umzusteigen. Dadurch könnten die Künstler selbstorganisiert, also ohne Verwertungsgesellschaften im Hintergrund, ihre Werke lizensieren und vertreiben – oder sich in Kollektiven, Vereinen etc. zusammenzuschließen, um dies besser zu organisieren. Dabei würden sie sogar noch mehr Geld für sich behalten können, als es derzeit der Fall ist.
Wer braucht also die GEMA? Wer braucht ein neues Urheberrechtsgesetz? Und wer braucht die “Kulturflatrate”?
naturgetr.eu









