Wi(e)der das “rechtsfreie Internet” Kommentar
Schon wieder fordert ein Politiker – diesmal der Kanzleramtschef (und “Bundesminister für besondere Aufgaben”) Thomas de Maizière in einem Interview “Verkehrsregeln für das Internet“:
Hier steht doch vielmehr die grundsätzliche Frage: Kann das Internet völlig frei sein? Müssen wir nicht die Menschen vor Denunziation, Entwürdigung oder unseriösen Geschäften schützen wie im Zivilrecht? Ähnlich wie auf den Finanzmärkten brauchen wir mittelfristig Verkehrsregeln im Internet. Sonst werden wir dort Scheußlichkeiten erleben, die jede Vorstellungskraft sprengen. Vieles geht da übrigens nicht nur national. (Quelle)
Das erinnert natürlich stark an den – bemerkenswerter Weise ebenfalls in der Rheinischen Post – von “Zensursula” von der Leyen geforderden “Verhaltenskodex für soziale Netzwerke”:
Ich bleibe aber bei meiner Position, dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist und die Freiheit der Massenkommunikation Grenzen hat, wo die Würde anderer Menschen verletzt wird. [...]
Ich möchte gemeinsam mit den Verantwortlichen solcher Kommunikationsforen, aber auch mit der Kompetenz der Jugendlichen einen Verhaltenskodex entwickeln. Es geht um achtsamen und wachen Umgang miteinander. (Quelle)
Die Diskussion um die Formulierung “rechtsfreier Raum” ging schon durch viele Blogs, so dass ich mich hier mehr mit den Folgen dieser Äußerungen beschäftigen will.
Problematisch an diesen Aussagen ist, dass sie schlicht und einfach nicht zutreffen (das Internet ist kein rechtsfreier Raum und nie gewesen) und dass sie dennoch gebetsmühlenartig wiederholt werden – wider besseres Wissen. Denn es gibt durchaus Beispiele dafür, dass Politiker sich mit Hilfe des normalen Rechts auch im Internet durchgesetzt haben.
Die wider besseres Wissen wiederholte Äußerung bewiesenermaßen falscher Tatsachen – und das in einer recht drastischen Form: immerhin wird ein rechtsfreier Raum behauptet, indem sich allerlei Verbrecher aufhalten. Ich frage mich ernsthaft, ob diese propagandistische Plattitüde nicht unter §130 StGB (Abs. 1) fällt, Hervorhebung von mir:
§ 130
Volksverhetzung(1)
Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1. zum Haß gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
Ich sehe gerade die Störung des öffentlichen Friedens sowie die Aufforderung zu Willkürmaßnahmen und die Verleumdung als gegeben an; letztere auch, aber nicht ausschließlich im Zusammenhang mit den Äußerungen über die Gegner des “Zugangserschwerungsgesetzes”, nämlich, dass diese selbst pädophil seien.
Wäre es nicht langsam an der Zeit, dass die Mitglieder der Regierung und der Parlamente derartige verleumderische, und feststellbar unzutreffenden Tatsachenbehauptungen unterlassen?
Update:
Man kann die Forderung nach “Verkehrsregeln” natürlich auch anders angehen und klarere Regeln zur Netzneutralität fordern:
Wir brauchen ganz klar eindeutige (Verkehrs-) Regeln zur Netzneutralität, die dafür sorgen, dass der Datenverkehr nicht-diskriminiert wird und das Netz innovationsfreundlich bleibt. (Quelle)
Nur wage ich zu bezweifeln, dass das von de Maizière so gemeint war, siehe Zitat oben….
naturgetr.eu
